Objektübergabe an Käufer

Objektübergabe

Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Objektübergabe.

Um sicherzustellen, dass die Übergabe Ihrer Liegenschaft reibungslos verläuft und der neue Eigentümer mit dem Zustand des Objekts zufrieden ist, sollten Sie einige wichtige Schritte berücksichtigen.

Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Reparaturen und Wartungsarbeiten abgeschlossen sind, bevor Sie die Liegenschaft übergeben. Dazu gehören unter anderem die Instandhaltung von Sanitär- und Elektroanlagen sowie die Reinigung der Räumlichkeiten.

Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Dokumente wie den Kaufvertrag, Baupläne und Genehmigungen, Versicherungspolicen und Finanzierungsunterlagen bereitstellen. Auf diese Weise kann der neue Eigentümer leicht auf wichtige Informationen zugreifen, die er möglicherweise benötigt.

Es ist auch eine gute Idee, eine schriftliche Übergabevereinbarung zu erstellen, in der alle wichtigen Aspekte der Übergabe festgehalten werden, einschließlich des Zustands der Immobilie, der übergebenen Schlüssel und des Zeitpunkts der Übergabe.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass die Übergabe Ihrer Liegenschaft reibungslos verläuft und der neue Eigentümer mit seinem Kauf zufrieden ist.

Vom Verkäufer sind folgende Unterlagen an den Käufer zu übergeben:

  • Pläne, Handwerkerverzeichnis, sofern noch vorhanden
  • Nutzungs- und Verwaltungsordnung von Miteigentumsanteilen
  • Versicherungspolicen (Private Schaden- und Haftpflichtversicherungen)
  • Anschlussvertrag an Antennengenossenschaft
  • Sicherheitsschein zur Schliessanlage
  • Gegen Quittung sämtliche Schlüssel abgeben (Haus-, Briefkasten-, Zimmerschlüssel, etc.)
  • Fernsteuerungen für Garage
  • Betriebsanleitungen für alle Geräte
  • Sicherheitsnachweis für Niederspannungsinstallationen

Abrechnungen

  • Elektrizitätswerk benachrichtigen und Stand ablesen lassen
  • Wasserversorgung benachrichtigen und Wasserzähler ablesen lassen
  • Ölstand effektiv
  • Kehrichtgebühren, Fernsehgebühren werden dem Käufer pro rata in Rechnung gestellt
  • Kantonale Gebäudeversicherung wird dem Käufer pro rata in Rechnung gestellt

Abgabe

Übergeben Sie die Liegenschaft in dem Zustand, wie Sie diese als Käufer auch gerne antreten möchten. Wir empfehlen, dass Sie sich vorgängig mit dem Käufer absprechen, ob er allenfalls eine Sanierung plant; dies kann die Reinigung beeinflussen.

Übergeben Sie die gesamte Liegenschaft besenrein gereinigt. Dazu gehört die Reinigung: aller Geräte, Einbauschränke, Bäder, Fenster, Simse und Storen, Lichtschächte, Garagen, Schuppen, Sitzplätze und Balkone, Waschküche inkl. Geräte, Keller, Estrich, Abstellräume

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