Objektübergabe
Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Objektübergabe.
Sicher freuen Sie sich, dass Ihre Liegenschaft einen neuen Eigentümer gefunden hat, und Sie wollen ihm diese in einem einwandfreien Zustand übergeben.
Vom Verkäufer sind folgende Unterlagen an den Käufer zu übergeben:
- Pläne, Handwerkerverzeichnis, sofern noch vorhanden
- Nutzungs- und Verwaltungsordnung von Miteigentumsanteilen
- Versicherungspolicen (Private Schaden- und Haftpflichtversicherungen)
- Anschlussvertrag an Antennengenossenschaft
- Sicherheitsschein zur Schliessanlage
- Gegen Quittung sämtliche Schlüssel abgeben (Haus-, Briefkasten-, Zimmerschlüssel, etc.)
- Fernsteuerungen für Garage
- Betriebsanleitungen für alle Geräte
- Sicherheitsnachweis für Niederspannungsinstallationen
Abrechnungen
- Elektrizitätswerk benachrichtigen und Stand ablesen lassen
- Wasserversorgung benachrichtigen und Wasserzähler ablesen lassen
- Ölstand effektiv
- Kehrichtgebühren, Fernsehgebühren können dem Käufer pro rata in Rechnung gestellt werden
- Kantonale Gebäudeversicherung kann dem Käufer pro rata in Rechnung gestellt werden
Abgabe
Übergeben Sie die Liegenschaft in dem Zustand, wie Sie diese als Käufer auch gerne antreten möchten. Wir empfehlen, dass Sie sich vorgängig mit dem Käufer absprechen, ob er allenfalls eine Sanierung plant; dies kann die Reinigung beeinflussen.
Die gesamte Liegenschaft muss besenrein gereinigt übergeben werden. Dazu gehört die Reinigung: aller Geräte, Einbauschränke, Bäder, Fenster, Simse und Storen, Lichtschächte, Garagen, Schuppen, Sitzplätze und Balkone, Waschküche inkl. Geräte, Keller, Estrich, Abstellräume
Dokument als PDF-Download: Objektübergabe an Käufer
Weitere Ratgeber und Tipps finden Sie hier.
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