Finanzierung des Eigenheimes mit Pensionskassengeldern
Wer Pensionskassenvermögen für den Erwerb eines Eigenheims verwenden will, hat zwei Möglichkeiten:
Er kann es vorbeziehen oder verpfänden. Ein Vorbezug von Pensionskassengeld schmälert die Rente im Alter in der Regel erheblich.
Hausfinanzierung mit Pensionskasse – Wer beispielsweise mit 45 einen Bezug von 200’000 Franken tätigt, hat bei einer durchschnittlichen Verzinsung des Vorsorgekapitals von 2 Prozent bei der Pensionierung rund 300’000 Franken weniger Alterskapital. Das entspricht einer jährlichen Renteneinbusse von etwa 20’000 Franken. Bei vielen Pensionskassen fallen auch die Leistungen bei Tod oder Invalidität tiefer aus.
Statt das Pensionskassenguthaben auszahlen zu lassen, kann man es der Bank verpfänden. Das Guthaben dient der Bank als Sicherheit. Im Gegenzug gewährt sie ein zusätzliches Hypothekardarlehen von maximal 90 Prozent der verpfändeten Summe.
Diese Zusatz-Hypothek muss wie eine zweite Hypothek innert 15 Jahren vollständig amortisiert werden.
Kostenvergleich: Verpfändung ist meist günstiger
Die höhere Hypothek hat höhere Zinskosten und jährliche Amortisationsraten zur Folge. Wenn man die Auswirkungen auf Steuern und Vorsorge berücksichtigt, kostet eine Verpfändung sogar oft weniger als ein Vorbezug (siehe Tabelle).
Wer das Pensionskassenguthaben nur verpfändet, kann mehr Schuldzinsen steuerlich geltend machen, und an den versicherten Leistungen ändert sich nichts.
Wenn man sich für einen Vorbezug entscheidet, sollte man unbedingt die Leistungseinbussen kompensieren. Erstens sollte man dann jedes Jahr einen Betrag auf die Seite legen, um die Kürzung der Altersrente aufzufangen.
Zweitens fallen Versicherungsprämien an, um die geringeren Leistungen bei Invalidität und Tod auszugleichen. Die Beispielrechnung in der Tabelle berücksichtigt alle diese Faktoren.
Dabei gehen sie davon aus, dass sie ihre Hypothek bei Bedarf jederzeit wieder aufstocken können. Viele Banken lehnen die Aufstockung der Hypothek zur Aufbesserung des Renteneinkommens aber ab, weil die Belastung für Hypothekarzinsen und Nebenkosten gemessen am Einkommen von Pensionierten oft nicht tragbar ist.
Unvorteilhafter Vertrag
Hypothekarverträge sind in der Regel zugunsten der Bank formuliert. Deshalb sollten Hypothekarnehmer das Kleingedruckte genau lesen.
Zwei Beispiele: Wenn eine Festhypothek vorzeitig aufgelöst wird, ist meistens eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung von mehreren Tausend Franken fällig.
Bei steigenden Zinsen kann diese Entschädigung durchaus zu Gunsten des Hypothekarnehmers ausfallen. Die Verträge der meisten Banken sehen aber vor, dass eine Entschädigung zugunsten des Hypothekarnehmers automatisch verfällt.
Oder: Selbst, wenn eine Festhypothek einen festen Verfall hat, müssen Kreditverträge oft bis zu 6 Monate vorher gekündigt werden, wenn man den Anbieter wechseln will.
Finanzierung des Eigenheims mit PK-Guthaben
Dokument als PDF-Download: Eigenheimfinanzierung_mit_Pensionskassengeldern
PK-GelderPK-GelderBasis: 50-jähriger Mann, Kaufpreis des Eigenheims 1 Mio. Franken. Angaben in Franken
Quelle: Vermögenszentrum Ratgeber
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